Prüfung Chlorideindringtiefe
Zur Ermittlung der Chlorideindringtiefe hat sich die tiefengestaffelte Entnahme von Bohrmehlproben in drei Stufen (z. B. 0-15 mm / 15-30 mm und 30-45 mm) bewährt. Die Entnahme der Bohrmehlproben erfolgt mittels Schlagbohrgerät mit einem Hohlbohrer und angeschlossener Absaugvorrichtung. Anschließend wird das Bohrmehl luftdicht verpackt und zur chemischen Analyse in ein Labor gebracht. Im Labor wird nach der Probenvorbereitung (Mahlen und Trocknen) der Chloridgehalt mit einem nasschemischen Verfahren (Photometrie/Titration) quantitativ bestimmt. Bei der Bestimmung des Chloridgehaltes an Bohrmehlproben wird immer der Gesamtchloridgehalt bezogen auf die Masse der Bohrmehlprobe ermittelt. Anschließend wird bei unbekannter Betonzusammensetzung unter der Annahme z. B. einer Betondichte von 2380 kg/m3 und einem Zementgehalt des Betons von 320 kg/m3 der Chloridgehalt in M.-% bezogen auf den Zement umgerechnet. Für den kritischen, korrosionsauslösenden Chloridgehalt gibt es, da er von der Qualität der Betonüberdeckung und den Umgebungsbedingungen des Bauteils abhängt, keinen festen Grenzwert. Als sogenannter Schwellenwert bzw. als unterer kritischer Chloridgehalt wird in der Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des DAfStb einen Wert von 0,50 M.-% b. a. Z. angegeben.
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