Prüfungen: Karbonatisierungstiefe
Die Karbonatisierungstiefe von Beton gibt Aufschluss über den Zustand und die potenzielle Korrosionsgefahr der Bewehrung in Bauwerken. Zur Bestimmung der Karbonatisierungstiefe wird eine frische Bruchfläche des Betons mit einer Indikatorlösung besprüht. Hierbei hat sich 1%iges Phenolphthalein als zuverlässiger Indikator bewährt: Es schlägt bei einem pH-Wert über 9 von farblos in violett um und markiert so den nicht karbonatisierten Bereich des Betons.
Für die Prüfung wird an bestehenden Betonbauteilen mit einem Abbruchhammer eine Ausbruchstelle bis in den nicht karbonatisierten Betonbereich gestemmt. Die freigelegte Ausbruchstelle muss vor der Anwendung der Indikatorlösung von Staub und losen Partikeln befreit werden, entweder durch Pinselreinigung oder leichtes Anpusten. Die Indikatorlösung wird gleichmäßig aufgesprüht, wobei Flüssigkeitsläufer vermieden werden müssen, da diese zu einer unklaren Farbumschlaggrenze führen.
Sollte die Färbung nur schwach sichtbar sein, kann die Bruchfläche nach dem Abtrocknen erneut besprüht werden.
Die Karbonatisierungstiefe wird als Abstand zwischen der Farbumschlaggrenze und der Betonoberfläche gemessen, beispielsweise mit einer Tiefenschieblehre. Für eine präzise Beurteilung werden der Mittelwert und der Maximalwert der Karbonatisierungstiefe in Millimetern erfasst und protokolliert. Liegt die Bewehrung im violetten Bereich – also im nicht karbonatisierten Beton – besteht keine Korrosionsgefahr für die Bewehrung.
Planung der Instandhaltungsmaßnahmen
Die ermittelten Werte zur Karbonatisierungstiefe bieten wertvolle Informationen zur Restnutzungsdauer eines Bauwerks, die über Formeln und Nomogramme abgeschätzt werden kann. Die Planung von Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt gemäß der neuen Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (Fassung Mai 2020) des DIBt.
Da es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, alle Bauteile lückenlos zu untersuchen, legt der sachkundige Planer die Lage und Anzahl der Probestellen fest. Die erforderliche Anzahl der Probestellen wird nicht über einen festen Prozentsatz der vorhandenen Bauteile oder Flächen geregelt, sondern ist individuell festzulegen.
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