Prüfungen: Karbonatisierungstiefe
Die Karbonatisierungstiefe wird durch Besprühen von frischen Bruchflächen mit einer Indikatorlösung bestimmt. Als Indikatorlösung hat sich eine Lösung von 1%igem Phenolphthalein bewährt. Die Farbe der Lösung schlägt im Bereich von pH > 9 von farblos in violett um. Mit einem Abbruchhammer wird an bestehenden Betonbauteilen eine Ausbruchstelle gestemmt die so tief ist, dass der nicht karbonatisierte Betonbereich erreicht wird. Die frische Ausbruchstelle ist mittels Pinsel oder Anpusten von Partikeln und Staub zu befreien und mit der Indikatorlösung möglichst gleichmäßig zu besprühen. Flüssigkeitsläufer sind zu vermeiden, da sonst die Farbumschlaggrenze verläuft. Sollte die Färbung nur schwach sichtbar sein, so ist die Bruchfläche nach dem Abtrocknen erneut zu besprühen. Die Karbonatisierungstiefe wird als Abstand der Farbumschlaggrenze zur Betonoberfläche z.B. mittels Tiefenschieblehre bestimmt. Es wird sowohl der Mittelwert als auch der Maximalwert der Karbonatisierungstiefe in mm gemessen und protokolliert. Liegt die Bewehrung im violetten Bereich – also im nichtkarbonatisierten Beton – so besteht keine Korrosionsgefahr für die Bewehrung. Über Formeln und Nomogramme lässt sich anhand der Untersuchungsergebnisse die Restnutzungsdauer für die Planung der Instandsetzungsmaßnahmen nach der neuen Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (Fassung Mai 2020) des DIBt abschätzen.
Da es aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist die Bauteile lückenlos zu untersuchen muss der sachkundige Planer die Lage und Anzahl der Probestellen festlegen. Die erforderliche Anzahl der Probestellen ist nicht über einen Prozentsatz der vorhandenen Bauteile oder Fläche geregelt.
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